| TKK | Technische Kundendienst - Kammer Schweiz seit 1982 |
Werden Sie Mitglied der
Technische Kundendienst - Kammer Schweiz
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Zweck und Ziele dieser Dachorganisation |
- Fachliche, organisatorische + menschliche
Unterstützung des technischen Kundendienstkaders.
- Die Bedeutung des Kundendienstes in der Öffentlichkeit stärken.
- Sammlung und Austausch von Erfahrungen über Verfahren und Vorgehensweisen des
technischen Kundendienstes/Montage/Service/Ersatzteilwesens.
- Praktische und theoretische Erkenntnisse sowie Tendenzen im Bereich
technischer Kundendienst allen Mitgliedern zugänglich machen.
- Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Aus- und Weiterbildung im
technischen Kundendienst.
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Mitgliederbeiträge pro Jahr |
Die Mitgliederbeiträge pro Jahr betragen:
a) Privat-Einzelmitgliedschaft: CHF 290.-pro Jahr
b) Firmen-Einzelmitgliedschaft (Eine Person pro Firma): CHF 290.-pro Jahr
c) Kollektivmitgliedschaft (mehrere Personen pro Firma): CHF 590.-pro Jahr
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Statuten |
| Statuten der
Technischen Kundendienst-Kammer Schweiz Vom 16.Juni 2011 (Erweiterung zu einer gesamtschweizerischen Trägerschaft). Art. 1: Name und Sitz (seit 1987) Unter dem Namen "Technische Kundendienst-Kammer Schweiz" besteht eine Interessengruppe zur Förderung des Technischen Kundendienstes/Service/Support mit Sitz in Boniswil. (http://www.techkundendienst.ch) Art. 2: Ziel und Zweck - Fachliche- und menschliche Unterstützung von Kadermitgliedern des Technischen Kundendienstes/Montage/Service/Support aller Branchen. - Erarbeitung von Berufsbildern und deren Bekanntmachung in der Öffentlichkeit, um die Bedeutung und Stellung des Techn. Kundendienstes in unserer Gesellschaft zu stärken. - Organisation von regional tätigen Erfahrungsaustausch-Gruppen (ERFA-Gruppen) - Erarbeitung von sinnvollen Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden. - Förderung der Weiterbildung der angeschlossenen Mitglieder. Art. 3: Hauptaufgaben Die Technische Kundendienstkammer Schweiz konzentriert sich auf folgende Hauptaufgaben: 1. Organisation und Realisation von Fachtagungen, Kongressen und Besichtigungen. 2. Gründung und Steuerung von regional organisierten Erfahrungsaustauschgruppen (ERFA-Gruppen). 3. Aufbau von Arbeitsgruppen, welche sinnvolle Arbeitsmittel und -Methoden für branchenspezifische Problemlösungen erarbeiten. 4. Herausgabe von Empfehlungen und Richtlinien zur Organisation, zum Tätigkeitsbereich und zur Einbindung des Kundendienstes/Service/Support in die Unternehmensstruktur. 5. Erarbeitung von Berufsbildern und deren Bekanntmachung in der Öffentlichkeit. 6. Leitung der Prüfungskommission und Durchführung der Höheren Eidg. Fachprüfung zum Eidg. dipl. LeiterIn Tech. Kundendienst / Service (Eidg. Diplom) 7. Weitere sinnvolle Tätigkeiten zur Unterstützung des technischen Kundendienstes. 8. Zeitgerechte Informationen an die Mitglieder. Art. 4: Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft steht sowohl - den Leitern des Technischen Kundendienstes, Montage, Support, Service, Ersatzteilwesen - als auch juristischen Personen (Förderungsmitgliedern) offen, welche die Ziele der TKK Technischen Kundendienst- Kammer Schweiz unterstützen. Bedarfsgerechte Formen der Mitgliedschaft: a) Mitglieder, die an den Besichtigungen, Fachtagungen, Kongressen und den Informationen über den Technischen Kundendienst interessiert sind und die Öffentlichkeitsarbeit unterstützen. b) Mitglieder, die zusätzlich aktiv am Erfahrungsaustausch im Rahmen von ERFA-Gruppen mitmachen wollen. Unterscheidung der Mitgliedschaft -Privat-Einzelmitgliedschaft -Firmen-Einzelmitgliedschaft -Firmen-Kollektivmitgliedschaft ( mehrere Personen pro Firma) Die jeweils gültigen Mitglieder-Jahresbeiträge sind im Antragsformular für die Mitgliedschaft in der TECHNISCHEN KUNDENDIENST-KAMMER SCHWEIZ aufgeführt. Die Aufnahme in die Mitgliedschaft erfolgt nach Vorlage des schriftlichen Beitritts-Antrags durch den Zentralvorstand. Die Mitgliedschaft erneuert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht der schriftliche Austritt zH. des Zentralvorstandes bis spätestens 30. September auf Ende eines Jahres erfolgt. Von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden kann - wer gegen die Statuten verstösst oder den Interessen der TKK zuwiderhandelt - wer nach erfolgloser Mahnung des Jahresbeitrag nicht bezahlt - wer gegen die Reglemente der ERFA, bzw. der Branchenarbeits-Gruppen verstösst. Es verfällt jeweils der einbezahlte Jahresbeitrag der Austretenden, bzw. Ausgeschlossenen. Der Ausschluss erfolgt aufgrund eines schriftlichen Antrages durch Beschluss des Zentralvorstandes mit qualifiziertem Mehr. Art: 5: Beiträge und Finanzen Das Geschäftsjahr für die TKK Schweiz und ihre angeschlossenene Gruppen entspricht dem Kalenderjahr. Die finanziellen Mittel werden aufgebracht durch: - Die Mitgliederbeiträge - Die freiwilligen Beiträge - Erträge aus Veranstaltungen Der Zentralvorstand legt jeweils nach Konsultation der ERFA-Obmänner und der Branchengruppen-Leiter und Regionen-Leiter die gesamtschweizerisch gültigen Mitglieder-Jahresbeiträge fest. Für die Verbindlichkeiten der Technischen Kundendienst-Kammer haftet ausschliesslich das Vermögen der Technischen Kundendienst-Kammer gem. Schweiz. Obligationenrecht. Art. 6: Die Organe Organe der Technischen Kundendienst-Kammer Schweiz sind: - Der Zentralvorstand - Das Sekretariat - Obmänner der branchenübergreifenden Erfahrungsaustausch-Gruppen (ERFA) - Regionenleiter Westschweiz und Tessin - Prüfungskommission Der Zentralvorstand ist die Exekutive der Technischen Kundendienst-Kammer Schweiz. Der Vorsitzende des Zentralvorstands wird jeweils für eine Dauer von 4 Jahren gewählt. Der Zentralvorstand entscheidet selbst über seine Zusammensetzung und über die Aufgaben-, Kompetenz- und Verantwortungsabgrenzungen innerhalb des Zentralvorstandes. Das Sekretariat steht unter der Leitung des Zentralvorstandes. Es verschickt Informationen und Antragsformulare für die TKK, erstellt Mitglieder-Adressenverzeichnisse für die einzelnen Gruppen, lädt Interessenten jeweils an die Erstkontakt-Erfasitzung ein, bestätigt die Aufnahme, erstellt Rechnungen, organisiert die beschlossenen Veranstaltungen, erstellt die Jahresabrechnungen und erledigt weitere administrative Aufgaben. Sowohl die regional organisierten Erfahrungsaustausch-Gruppen als auch die Branchenarbeitsgruppen sowie die Regionen-Leiter halten sich an die von Zentralvorstand genehmigten individuellen Reglemente. Die Prüfungskommission mit 5-8 Mitgliedern ist zuständig für die Planung und Realisation der Höheren Eidg.Fachprüfung zum Eidg.dipl.Leiter/In Technischer Kundendienst/Service. Art. 7: Aufhebung oder Auflösung Die Aufhebung oder Auflösung der Technischen Kundendienst-Kammer Schweiz darf erst nach Einwilligung des Finanzamtes durch den Zentralvorstand erfolgen. Art. 8: Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus der Mitgliedschaft sich ergebenden Streitigkeiten ist Aarau. Boniswil, 16.Juni 2011 Für den Zentralvorstand Der Vorsitzende: Peter A. Stüssi |
| Ihr Nutzen bei einer Mitgliedschaft |
1. Die Möglichkeit, aktiv in den
Erfahrungsaustausch - Gruppen für Leiter des techn. Kundendienstes mitwirken zu
können.
2. Bevorzugte Berücksichtigung plus Spezialpreis bei Teilnahme am 2 - jährigen
Fachlehrgang zur Vorbereitung zum BIGA - Diplom "Eidg. dipl. Leiter/-in
Techn. Kundendienst/Montage/Service". (Höheres Fachdiplom) sowie ein Führungs- &
Verhaltensschulungen im Bereich Techn. Kundendienst.
3. Vergünstigung an der jährlich stattfindenden Schweiz. Fachtagung für Leiter
Techn. Kundendienst/Service.
4. Möglichkeit zur Kostenlosen Teilnahme an Betriebsbesichtigungen von
technischen Kundendienst - Einrichtungen (Einsatzleitstelle, Werkstatt,
Ersatzteillager usw.)
5. Sie erhalten kostenlos das Informationsbulletin "Technischer Kundendienst
aktuell", welches über nationale und internationale Erkenntnisse
berichtet.
| Aufnahme - Antrag |
Melden Sie sich mit nachstehendem Antrags - formular für die
Technische Kundendienst - Kammer Schweiz an.
Anmeldung